



Was müssen Sie vor einer Behandlung bei mir wissen?
Beachten Sie die Hinweise und Informationen zur Praxis:
- Naturpraxis Hitz gibt keine Heilversprechungen ab. Alle Massnahmen zielen darauf ab, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktiveren, zu stärken oder präventiv zu unterstützen.
- Schulmedizinische Behandlungen dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgebrochen werden. Dies gilt auch für vom Arzt verordnete Medikamente.
Was kostet eine Behandlung?
- Die Abrechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt nach Tarif 590:
- 130.00 Franken pro Stunde
- 65.00 Franken für eine halbe Stunde
- Telefonische Beratungen die länger, als 15 Minuten dauern, werden in Rechnung gestellt
Welche Bezahlungsmöglichkeiten gibt es in der Praxis?
- Rechnung
- Kreditkartenzahlung mit Sumup (nur in Ausnahmen)
Den Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse erfolgt separat per E-Mail oder zusammen mit der Rechnung.
Termin verpasst?
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich in Rechnung. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Kostenvergütung Krankenkassen und Anerkennung

Ich bin bei anerkannt bei:
- Den meisten Krankenkassen
- Pro Infirmis (nur bei 100% IV mit Ergänzungsleistungen und Kostengutsprache)
- SUVA – Militärversicherung (in Einzelfällen, nach Kostengutsprache)
- Krebsliga Schweiz (nach Kostengutsprache)
- Rheumaliga Schweiz (nach Kostengutsprache)
Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Regelungen zur Kostenübernahme. Deshalb klären Sie bitte selber bei Ihrer Krankenkasse ab, welche Leistungen von mir übernommen werden.
Vergütung von Arzneimitteln
In der Regel werden durch mich verordnete oder abgegebene Arzneimittel von der Zusatzversicherung übernommen.
Vergütung von Laborleistungen und Diagnostik
Alternativmedizinische Diagnostik ist Teil der erweiterten Anamnese und wird von den Krankenkassen übernommen.
Naturheilkundliche Laborleistungen werden teilweise von den Krankenkassen vergütet. Bitte selber anfragen, was genau übernommen wird.