Was müssen Sie vor einer Behandlung bei mir wissen?

Beachten Sie die Hinweise und Informationen zur Praxis:

  • Naturpraxis Hitz gibt keine Heilversprechungen ab. Alle Massnahmen zielen darauf ab, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktiveren, zu stärken oder präventiv zu unterstützen
  • Schulmedizinische Behandlungen dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgebrochen werden. Dies gilt auch für vom Arzt verordnete Medikamente

Ablauf und Kosten Erstgespräch

Im Erstgespräch wird mit einer Anamnese und alternativmedizinischen Diagnostik geklärt ob eine Behandlung durch mich erfolgen kann. Deshalb wird für das Erstgespräch zwischen 1.5-2.5 Stunden Zeit eingeplant. Dafür verrechne ich einen Fixpreis von 195.00 Sfr. Dauert das Gespräch länger, als 2.5 Stunden, wird zusätzlich ein Aufpreis gemäss Behandlungstarif 590 verrechnet.

Was kostet eine Behandlung?

  • Die Abrechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt nach Tarif 590:
    • 130.00 Franken pro Stunde
    • 65.00 Franken für eine halbe Stunde
  • Telefonische Beratungen die länger, als 15 Minuten dauern, werden in Rechnung gestellt

Welche Bezahlungsmöglichkeiten gibt es in der Praxis?

  • Rechnung
  • Kreditkartenzahlung mit Sumup (nur in Ausnahmen)

Den Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse erfolgt zusammen mit der Rechnung. Bei der Kreditkartenzahlung wird der Rückforderungsbeleg separat per Email zugestellt.

Termin verpasst?

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich in Rechnung. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Kostenvergütung Krankenkassen und Anerkennung

Informationen zur Praxis: Krankenkassen anerkannt durch EMR, EGK, Visana und SPAK

Ich bin anerkannt bei:

  • Den meisten Krankenkassen
  • Pro Infirmis (nur bei 100% IV-Rente mit Ergänzungsleistungen und Kostengutsprache)
  • SUVA – Militärversicherung (nur in Einzelfällen, nach Kostengutsprache)
  • Krebsliga Schweiz (nach Kostengutsprache)
  • Rheumaliga Schweiz (nach Kostengutsprache)

Jeder Versicherer hat seine eigenen Regelungen zur Kostenübernahme. Deshalb klären Sie bitte selbst bei Ihrer Krankenkasse ab, welche Leistungen übernommen werden.

Vergütung von Arzneimitteln

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten alternativmedizinischer Arzneimittel via Zusatzversicherung. Eine Garantie gibt es nicht.

Vergütung von Laborleistungen und Diagnostik

Alternativmedizinische Diagnostik (ohne Labor) ist Teil der Anamnese im Erstgespräch und wird von den Krankenkassen in der Regel übernommen. Naturheilkundliche Laborleistungen werden je nach Versicherungsmodell vergütet. Der Entscheid einer Kostenübernahme liegt aber bei den Kassen.